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Dr. Dieter Thiel

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Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energieausweis auszustellen. Neben der Klassifizierung des Gebäudes wird der Primär- und Endenergiebedarf für Heizung, Lüftung, Kälte und Beleuchtung sowie die CO2-Emissionen aufgezeigt. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung des Modernisierungspotenzials.

Schmidt Reuter ist eingetragener Energieausweisersteller der dena (Deutsche Energie-Agentur).